Anforderungen an Hausanschlussräume gemäß DIN 18012
Diese Norm gibt Empfehlungen für die Planung und den Bau von Hausanschlussräumen in Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden sowie vergleichbaren Bauwerken. Sie gilt sinngemäß auch bei wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der Hausanschlüsse in bestehenden Gebäuden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind keine gesonderten Hausanschlussräume erforderlich; die Bestimmungen für die Anschlüsse der Leitungen sind jedoch sinngemäß anzuwenden.
Hausanschlussräume müssen über allgemein zugängliche Räume oder direkt von außen erreichbar sein.
Sie sollten an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die nach Möglichkeit alle Versorgungsleitungen geführt werden.
Hausanschlussräume müssen frostfrei und trocken sein sowie eine Lüftungsmöglichkeit haben.
In Hausanschlussräumen mit Wasseranschluss ist eine ständig wirksame Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen.
Die Raumtemperatur des Hausanschlussraumes darf 30° C nicht übersteigen. Es muss sichergestellt sein, dass die Temperatur des Trinkwassers nicht über 25° C ansteigen kann.
Im Hausanschlussraum ist in der Nähe des Starkstromanschlusses eine Potentialausgleichsschiene nach DIN 18015 anzubringen und vorschriftsgemäß anzuschließen.
Jeder Hausanschlussraum muss mindestens einen elektrischen Anschluss für Beleuchtung (mit Schalter an der Tür) und eine Schutzkontaktsteckdose ausweisen.
Einrichtungen für Starkstrom- und Fernmeldeversorgung sollen nicht an derselben Wand wie die Einrichtungen für die Wasserversorgung angeordnet werden.
Ein Hausanschlussraum für den Anschluss bis etwa 30 Wohneinheiten muss im Lichten mindestens 1,8 m breit, 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein.
Die freie Durchgangshöhe unter Leitungen darf nicht kleiner als 1,8 m sein.
Der Schutz- und Arbeitsabstand zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger muss mindestens 0,3 m betragen.
Jeder Hausanschlussraum ist an seinem Zugang mit der Bezeichnung „Hausanschlussraum“ zu kennzeichnen.