Die Wässer der eigenen Brunnenanlagen sind so beschaffen, dass vor der Einspeisung in das Verteilungsnetz eine Aufbereitung in nur geringem Umfang notwendig ist. Regelmäßige Untersuchungen unserer Brunnenwässer bestätigen die gute Rohwasserqualität.
Das ab dem Wasserwerk in das Verteilnetz abgegebene Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es weder Kalk abscheidet noch Kalk löst, also korrosiv wirkt. Deshalb werden alle Brunnenwässer durch eine mechanische Entsäuerung aufbereitet. Das Wasser wird dabei mit Lufteintrag über Riesler geführt, um somit überschüssige Kohlensäure aus dem Wasser zu entfernen. Der pH-Wert wird bei diesem Vorgang von etwa 6,5 auf 7,7 angehoben. Nach der Trinkwasserversordnung soll der pH-Wert zwischen 6,5 und 9,5 liegen.
Wegen des umfangreichen Verteilungsnetzes wird zur vorsorglichen Desinfektion allen Brunnenwässern Chlordioxid zugegeben.
Das Wasser des Brunnen VI wird durch die Entfernung von Eisen und Mangan sowie einer teilweisen Enthärtung weitergehend aufbereitet. Zur Entfernung von Eisen und Mangan erfolgt eine Filtration mit Quarzsand und Quarzkies.
Das Rohwasser dieses Brunnen ist mit einer Gesamthärte von etwa 3,75 mmol/l (entspricht 21 °dH) relativ hart, so dass hier eine Enthärtung des Wassers mit einer Umkehrosmoseanlage erfolgt. Zur Vermeidung von Scaling auf den Umkehrosmosemembranen wird Phosphonsäure eingesetzt. Die vom Umweltbundesamt zugelassene Phosphonsäure kommt mit dem Trinkwasser nicht in Berührung.
Das im Wasserwerk aufbereitete Rohwasser nennt man Reinwasser, das ebenfalls durch regelmäßige Analysen untersucht wird.
Wasserbezug vom Wahnbachtalsperrenverband
Bei dem vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) bezogenen Trinkwasser handelt es sich im Vergleich zu den eigenen Brunnenwässern um ein deutlich weicheres Wasser. Das Wasser des WTV stammt zum größten Teil aus der Wahnbachtalsperre. Zeitweise speist der WTV auch Wasser aus seinen beiden Grundwasserwerken „Hennefer Siegbogen“ und „Sankt Augustin-Meindorf“ mit ein.
Zur Aufbereitung dieses Wassers hat uns der WTV die hierfür zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserversordnung gemäß § 11 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) mitgeteilt.
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Abschnitt der Liste |
Bezeichnung des Stoffes |
Verwendungszweck bei der Aufbereitung |
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Teil Ia
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Poly-Aluminiumchlorid |
zur Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen |
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Teil Ia
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Eisen-(III)-chlorid |
Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen bei Bedarf |
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Teil Ia
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anionische Polacrylamide |
Leistungssteigerung der Flockung bei Bedarf |
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Teil Ia
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Kaliumpermanganat |
ausnahmsweise zur Oxidation und Entfernung von gelöstem Mangan |
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Teil Ia
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Natriumsulfit |
Reduktion v. überschüssigem Permanganat |
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Teil Ia
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Natriumhydroxid |
Einstellen des pH-Wertes bei Bedarf |
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Teil Ia
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Calciumhydroxid |
Einstellen von pH-Wert, Calciumgehalt und Säurekapazität |
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Teil Ib
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Aktivkohlepulver |
Entfernung von organischen Spurenstoffen |
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Teil Ic
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Chlordioxid |
zur Desinfektion |
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Teil Ic
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Natriumhypochlorit |
ausnahmsweise zur Desinfektion |
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Teil II
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ultraviolettes (UV) Licht |
Ersatz/Ergänzung zur Desinfektion |
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